Jeder Fuhrpark, ob klein oder groß, muss nicht nur professionell verwaltet sondern auch im gleichen Maß gemanagt werden.
Des Weiteren kommen die unumgänglichen gesetzlichen Vorschriften (UVV) dazu, die keine Vernachlässigung dulden. Der Halter (Unternehmer) haftet mit strafrechtlichen Konsequenzen die auch noch sehr kostspielig sind.
Wissen Sie zum heutigen Zeitpunkt genau, ob Ihre Fahrzeugflotte zu 100 - oder doch nur zu 70 % ausgelastet ist? Die Vergangenheit hat sehr oft gezeigt, dass Unternehmer oft unbewusst teure Fahrzeugüberbestände halten. Dieser Umstand ist nicht nur ineffizient, sondern treibt die Kosten unnötig in die Höhe.
Sollten Sie sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert sehen, sollten wir miteinander sprechen. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen Lösungsansätze auf.
Jan
Firmenfahrzeug richtig übergeben
Nicht nur bei der Übergabe muss der Fuhrparkleiter gesetzliche Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften einhalten.
Feb
Digitalisierte Fuhrparkverwaltung
Ganzheitliche Lösungen für den Fuhrpark werden immer wichtiger. Möglichkeiten für schlanke und zeitreduzierte Prozesse.
Mai
Großabnehmernachlässe für den Fuhrpark
Fahrzeugbeschaffung und Wirtschaftlichkeit (Kilometervollkosten) mit maximalen Nachlässen.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen mindestens einmal pro Jahr auf
Betriebssicherheit geprüft werden. Die Notwendigkeit dieser Prüfung
ergibt sich aus einschlägigen Vorschriften wie z.B. der DGUV Vorschrift
70 der Berufsgenossenschaften.
Bei einer fehlenden Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
drohen empfindliche Bußgelder oder gar der Verlust des
Versichungsschutzes. Eine lückenlose Durchführung und Dokumentation der
Prüfungen ist daher unbedingt erforderlich. Des Weiteren kommen die regelmäßigen Führerscheinkontrollen, Fahrzeugeinweisungen etc. dazu.
Bei Interesse können Sie gern die DGUV Vorschrift 70 bei uns anfordern.
Wir garantieren eine jährliche Einsparung Ihrer Fuhrparkkosten von bis zu 30 % inkl. unserer Dienstleistung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Aktuelle Steueränderung ab 2019 für dienstlich genutzte Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge, betriebliche Fahrräder und Jobtickets.
Dez 17, 2018
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